by Gamingbanner
Die Beitragsordnung des Gamingbanner Vereins
Der Vorstand des Vereins Gaming-Banner hat am 30.01.2021 folgende Beitragsordnung beschlossen
Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Jedes Vereinsmitglied ist zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Zahlung eines Mitgliedbeitrages verpflichtet.Bei ausbleibender Zahlung kann durch den Vorstand gegen das betreffende Mitglied Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des § 5 der Vereinssatzung (bis hin zum Vereinsausschluss) eingeleitet werden.
Die Beitragsordnung kann durch einfachen Beschluss des amtierenden Vorstands geändert werden.
Vereinsmitglieder können in finanziellen Härtefällen einen Antrag auf Verringerung der Zahlungspflicht an den Vorstand stellen. Dieser Antrag ist zu begründen. Bei positiver Bescheidung des Antrages wird der Beitragssatz des betreffenden Mitgliedes auf 8,00 €/Monat (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) festgesetzt. Bei Wegfall des beantragten Grundes ist der Vorstand zu informieren und der Mitgliedsbeitrag des Mitgliedes auf den Regelsatz anzupassen.
Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Verein kann nur dann positiv beschieden werden, wenn der Antragssteller den ersten Mitgliedsbeitrag an den Verein gezahlt hat und der Mitgliedsbeitrag beim Verein eingegangen ist. Sollte innerhalb von 10 Werktagen keine Überweisung erfolgt sein, wird der Antrag auf Mitgliedschaft als erledigt betrachtet und es erfolgt keine Aufnahme in den Verein.
Der freiwillige Austritt muss durch das Mitglied in Textform gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er ist zum Ende eines Quartals (31.03./30.06./30.09./31.12.) mit einer Erklärungsfrist von einem Monat möglich.
Beschlossen am 30.01.2021 auf der Gründungsversammlung des Gamingbanner.
Geändert am 03.12.2021 durch Vorstandssitzung.
Geändert am 24.01.2023 durch Vorstandssitzung.