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Gamingbanner Beitragsordnung

by Gamingbanner


Die Beitragsordnung des Gamingbanner Vereins

Beitragsordnung des Gaming-Banner (gültig ab 30.01.2021)

Der Vorstand des Vereins Gaming-Banner hat am 30.01.2021 folgende Beitragsordnung beschlossen

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Jedes Vereinsmitglied ist zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Zahlung eines Mitgliedbeitrages verpflichtet.Bei ausbleibender Zahlung kann durch den Vorstand gegen das betreffende Mitglied Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des § 5 der Vereinssatzung (bis hin zum Vereinsausschluss) eingeleitet werden.

§2 Änderungen dieser Ordnung

Die Beitragsordnung kann durch einfachen Beschluss des amtierenden Vorstands geändert werden.

§3 Beiträge

  1. Die Beiträge werden jeweils zum 1. eines Monats fällig. Das Mitglied kann diesen Beitrag per Überweisung auf das Vereinskonto leisten. Ebenso ist Überweisung via PayPal möglich. Evtl. anfallende Zahlungsgebühren sind von der zahlenden Person zu tragen.
  2. Der monatliche Beitrag beträgt:
    1. Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 15,00 €/Monat
    2. Für fördernde Mitglieder ohne aktives Stimmrecht mind. 5,00 €/Monat
    3. Für juristische Personen, Personen-oder Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine oder Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts mind. 20,00 €/Monat
  3. Der jeweilige monatliche Mitgliedsbeitrag kann durch das zahlende Mitglied erhöht werden. Diese Erhöhung ist dem Vorstand unter Angabe der Dauer der Erhöhung und der Summe der Erhöhung schriftlich oder fernmündlich (per E-Mail) mitzuteilen.

§4 Verringerung der Zahlungspflicht

Vereinsmitglieder können in finanziellen Härtefällen einen Antrag auf Verringerung der Zahlungspflicht an den Vorstand stellen. Dieser Antrag ist zu begründen. Bei positiver Bescheidung des Antrages wird der Beitragssatz des betreffenden Mitgliedes auf 8,00 €/Monat (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) festgesetzt. Bei Wegfall des beantragten Grundes ist der Vorstand zu informieren und der Mitgliedsbeitrag des Mitgliedes auf den Regelsatz anzupassen.

§5 Begleichung des Beitrags

  1. Der Mitgliedsbeitrag kann als Überweisung bis spätestens zum letzten Tag vor einem beginnenden Monat an folgendes Konto des Vereins erfolgen: Kontoinhaber: Gamingbanner IBAN: DE24 8306 5408 0004 2710 09 BIC: GENODEF1SLR Verwendungszweck: "Mitgliedsbeitrag [Name], Zeitraum" Beispiel: "Max Mustermann 03/21"
  2. Über PayPal kann der Mitgliedsbeitrag an info@gamingbanner.de mit dem Betreff "Mitgliedsbeitrag [Name], Zeitraum" gesendet werden. Bitte nur "Geld an Freunde senden" Evtl. anfallende Zahlungsgebühren sind von der zahlenden Person zu tragen.

§6 Antrag auf Mitgliedschaft

Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Verein kann nur dann positiv beschieden werden, wenn der Antragssteller den ersten Mitgliedsbeitrag, sowie die Aufnahmegebühr, an den Verein gezahlt hat und der Mitgliedsbeitrag beim Verein eingegangen ist. Sollte innerhalb von 10 Werktagen keine Überweisung erfolgt sein, wird der Antrag auf Mitgliedschaft als erledigt betrachtet und es erfolgt keine Aufnahme in den Verein.

§7 Austritt aus dem Verein

Der freiwillige Austritt muss durch das Mitglied in Textform gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er ist zum Ende eines Quartals (31.03./30.06./30.09./31.12.) mit einer Erklärungsfrist von einem Monat möglich.

Beschlossen am 30.01.2021 auf der Gründungsversammlung des Gamingbanner.
Geändert am 03.12.2021 durch Vorstandssitzung.
Geändert am 24.01.2023 durch Vorstandssitzung.